Auslöser zur Überlegung war eigentlich nur das mein Partner selber gerade von einem WK (Wiederholungskurs) zurück kam. Und der Wunsch Dienst zu leisten wieder grösser wurde. Und auch das ich bald zu alt sein werde um Ausgehoben zu werden.
Ein bisschen weiter zurück gegrifen. Das ich ins Militär gehen wollte wusste ich schon früh als der erste Brief mit 16 Jahren nach Hause flatterte. Da war es auch schon klar, dass ich den Jungschützenkurs besuchen werde um so mit dem Sturmgewehr 90 eins zu werden. Dieses tat ich bis ich 20 Jahre wahr. Auch in diesem Jahr habe ich meine Lehre als Hochbauzeichnerin abgeschlossen. Ich wollte aber keine Zeit verlieren und meine Zusatzlehrer direkt anhängen, was leider nicht ging und ich somit noch ein Jahr im selben Beruf arbeitete.
Wenn ich das eher gewusst hätte, wäre die Anmeldung schon damals in Bern eingetroffen, aber leider war ich da zu Spät und im nächsten Sommer trat ich ja dann meine neue Lehre an als Zimmerin. Trotz alle dem, im Hinterkopf immer noch mit dem Gedanken ins Militär zu gehen.
Während der ganzen Zeit vergass ich das Militär nie, wurde ich auch immer damit konfrontiert. Kollegen die Aneckdoten erzählten oder ich mich selber informierte, in Medien einiges dazu hörte.
Eines war für mich klar, das wenn ich Dienst leisten würde, dies nicht nur einfach aus einem Spass heraus ist sondern voller ernst!
Stolze Sweizerin zu sein bedeute mir sehr viel und dazu würde für mich auch wie bei den Männern ein Obligatorium für Frauen in die Armee gehören. Da dieses aber nicht besteht gehe ich eben freiwillig.
Einige Punkte aus meiner Sicht warum ich mich entschieden haben als Frau Militär zu leisten:
- Verteidiegung und Schutz meines Vaterlandes
- Verantwortung zu übernehmen
- auch einmal an die Grenzen des Unmöglichen zu kommen
- Kammeradschaft darf auch hier nicht fahlen
''Einer/Eine für alle, alle für einen/eine!
Nach Abklärungen mit dem Arbeitgeber und Familie, habe ich die Anmeldung ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt am 11.04.2014
Und nun warte ich aufgeregt auf Rückmeldung von Bern wann ich an die Aushebung darf.

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